Zwei Frauen genießen die Sonne
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Zwei Frauen genießen die Sonne

Darum ist die Notfall-Pille KEINE Abtreibungspille

Über das vorzeitige Beenden einer Schwangerschaft, auch Abtreibung genannt, wird immer noch sehr wenig gesprochen. Daher gibt es zu diesem Thema auch viele Unsicherheiten und Fragen – wie zum Beispiel, ob die Abtreibungspille und die Pille danach das Gleiche sind. 

Eine Schwangerschaft lässt sich in vielen Fällen verhindern, noch BEVOR sie eingetreten ist. Das ist möglich durch die Notfall-Pille (Pille danach), die den Eisprung verschiebt, wodurch es gar nicht erst zur Befruchtung kommt. Wichtig ist hier allerdings die rechtzeitige Einnahme!

Ist die Eizelle bereits befruchtet, also besteht schon eine Schwangerschaft, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs. Eine davon ist die Abtreibung durch bestimmte Medikamente – die sogenannte Abtreibungspille. Was die Unterschiede zwischen Notfall- und Abtreibungspille sind und wie die beiden Medikamente wirken, erfährst du in diesem Text. 

Wenn eine Schwangerschaft keine Option ist

Es gibt Lebensumstände, in denen eine Schwangerschaft für eine Frau nicht infrage kommt. Das können zum Beispiel gesundheitliche Folgen einer Schwangerschaft (für Mutter und Kind) sein. Aber auch eine Vergewaltigung oder schwierige soziale Verhältnisse gehören dazu. Es gibt in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, um eine Schwangerschaft zu unterbrechen. Das ist bis zur 12. Woche (also drei Monate) nach der Befruchtung möglich. 

Die Pille danach ist keine Abtreibungspille

Die Pille danach (Notfall-Pille) ist keine Abtreibungspille, denn sie verhindert eine Schwangerschaft schon VOR der Befruchtung der Eizelle. Damit das funktioniert, muss sie rechtzeitig eingenommen werden: am besten innerhalb von 12 Stunden, spätestens aber 72 bzw. 120 Stunden nach der Verhütungspanne (abhängig vom Wirkstoff). Sie verschiebt den Eisprung so weit nach hinten, dass eine Befruchtung sehr unwahrscheinlich ist. Die Notfall-Pille erhältst du rezeptfrei in der Apotheke. Dort wirst du auch beraten, welcher Wirkstoff für dich und deine Situation in Frage kommt.

Abtreibungspille und andere Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs

Eine bestehende Schwangerschaft in einem frühen Stadium kann nur durch einen Arzt oder eine Ärztin abgebrochen werden. Man unterscheidet zwischen einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch durch die sogenannte Abtreibungspille und dem instrumentellen Abbruch durch Absaugen (Vakuumaspiration) oder Ausschaben (Curretage).

In jedem Fall müssen Frauen vor dem Abbruch ein Beratungsgespräch in einer Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen. Dadurch soll verhindert werden, dass man die Entscheidung für eine Abtreibung überstürzt trifft. Mit der Bescheinigung über die Beratung kann dann ein Termin beim Frauenarzt oder der Frauenärztin vereinbart werden. Diese stellen fest, wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist und welche Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs, also Ausschabung, Absaugung oder Abbruchpille, infrage kommen. 

Wie funktioniert der Schwangerschaftsabbruch durch die Abtreibungspille?

Bis zur neunten Schwangerschaftswoche (also bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Regelblutung) ist eine Abtreibung mit der Abtreibungspille möglich. Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch erfolgt in zwei Schritten: Zuerst wird durch den Arzt oder die Ärztin, die den Abbruch vornimmt, ein Medikament mit dem Wirkstoff Mifepriston verabreicht. Dies sorgt dafür, dass der Fruchtsack mit dem Embryo sowie die Gebärmutterschleimhaut abgelöst werden. Bei einigen Frauen können bereits jetzt Blutungen, ähnlich wie bei der Periode auftreten. In den folgenden 36 bis 48 Stunden wird dann bei einem weiteren Arztbesuch ein Medikament mit dem Wirkstoff Prostaglandin gegeben. Dieses sorgt dafür, dass wehen-ähnliche Kontraktionen der Gebärmutter einsetzen und der Embryo mitsamt der verbleibenden Schleimhaut und dem Fruchtsack ausgeschieden wird. 

Abbruch durch Ausschabung oder durch Absaugen

Wenn die Schwangerschaft schon weiter fortgeschritten ist, oder der Abbruch aus medizinischen Gründen nicht durch Medikamente durchgeführt werden kann, dann besteht die Option eines instrumentellen Abbruchs. Dieser kann zwischen der 7. und der 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.Auch wenn nach der Medikamentengabe noch Rückstände von Gewebe in der Gebärmutter zurückbleiben, kann ein operativer Eingriff im zweiten Schritt notwendig sein. 

Bei einer Ausschabung wird unter Vollnarkose mit einem chirurgischen Instrument (Curette/Kürette) die Gebärmutterschleimhaut und der Fruchtsack abgetragen. Allerdings wird diese Form des Schwangerschaftsabbruchs heute nur noch selten angewandt, da die Gefahr von Komplikationen besteht. 

Häufiger wird der Schwangerschaftsabbruch durch Absaugen durchgeführt, da diese Methode weniger Risiken birgt als eine Ausschabung. Ebenfalls unter Vollnarkose wird in dem ca. 10-minütigen Eingriff mithilfe eines kleinen Schlauches der Embryo mitsamt der Gebärmutterschleimhaut abgesaugt. Nach dem Eingriff kontrollieren Arzt oder Ärztin mit einem Ultraschall, ob Embryo und Zellgewebe vollständig entfernt wurden. Nach ca. 2 Wochen folgt eine Nachuntersuchung zur Kontrolle. 

Fazit:

Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch ist keine leichte. Niemand kann dich in dieser Situation zu etwas zwingen, es ist allein deine Entscheidung. Das heißt aber nicht, dass du mit deinen Fragen und Sorgen allein dastehst. Bei Organisationen wie pro familia oder profemina gibt es Beratung, Informationen und Entscheidungshilfen zum Thema Abtreibung. Wenn für dich klar ist, dass du eine bestehende Schwangerschaft abbrechen möchtest, dann kommen verschiedene Methoden infrage: Die Abtreibungspille, die die Schwangerschaft durch Medikamente beendet. Oder ein sogenannter instrumentelle Abbruch, bei dem der Embryo durch eine Absaugung oder Ausschabung entfernt wird. Die Abtreibungspille hat dabei nichts mit der Pille danach zu tun. Die Pille danach ist eine sogenannte Notfallverhütung. Rechtzeitig nach dem ungeschützten Sex eingenommen kann sie eine Schwangerschaft verhindern, noch bevor sie entsteht, indem sie den Eisprung verschiebt. Die Notfall-Pille ist somit keine Abtreibungspille.

Aristo

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